Die praktische Ausbildung beginnt in der Regel während oder nach der theoretischen Ausbildung;
Gesetzlich vorgeschrieben sind 12 Sonderfahrstunden zu je 45 Minuten (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten);
Die Anzahl der Übungsstunden ist nicht vorgeschrieben. Sie hängt vom Fahrgeschick des Fahrschülers ab, sowie vom Geschick des Fahrlehrers theoretische und praktische Fähigkeiten zu vermitteln und auszuprägen:
Insider-Formel: Zahl der Fahrstunden = Lebensalter x 1,5; Merke: Zu wenig Fahrstunden = zu großes Prüfungs- und Unfallrisiko;
Meistens werden Doppelstunden (2 x 45 Minuten) abgehalten - nach Absprache sind aber auch Einzelstunden möglich;
Für Fahrerlaubniserweiterungen wird eine verkürzte Ausbildung angeboten;
In unser Fahrschule sind alle Fahrschüler zusätzlich unfallversichert !
Ablauf der Ausbildung
Phase 1
Vertraut werden mit dem Fahrzeug;
Erste Fahrübungen auf dem Parkplatz (anfahren, anhalten, schalten etc.);
Kennenlernen der Grundfahrübungen innerhalb der Stadt (Rückwärtsfahren in eine Parklücke, Umkehren, Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung, etc.);
Phase 2
Üben der Grundfahraufgaben innerhalb und ausserhalb der Stadt;
Sonderfahrten (Überland-, Autobahn- und Nachtfahrt);
Phase 3
Hinführung zu einem sicheren und selbständigen Verhalten in allen Situation des Strassenverkehrs;